Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände in Unternehmen offenlegen.

Wir als Arbeitgeber haben zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das allen Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden die Möglichkeit bietet, vertraulich und nach Wunsch auch anonym, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige gefährdende Handlungen zu melden.

Hinweise müssen dabei grundsätzlich immer der Wahrheit entsprechen. Jede Meldung wird absolut vertraulich behandelt.
Hinweisgebende Personen erhalten auf Wunsch eine Rückmeldung zum Sachverhalt. Bitte Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um eine Meldung abzugeben.

https://app.simplifyu.de/anonym/formulare/formular/ausfuellen/1062ebbc-f380-4868-ad57-d2a0347dc0ba

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.

 

Mit unseren Konzept zum Hinweisgeberschutzgesetz möchten wir Sie über das Gesetz und alle Meldemöglichkeiten mit Kontaktdaten informieren: Konzept Hinweisgeberschutzgesetz

Meldewege

Die Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH bietet folgende Möglichkeiten zur Meldung:

A. Interne Meldekanäle

Persönlicher und telefonischer Kontakt
Frau Kerstin Klauck/ Versicherung und allgemeine Organisation
Telefon: +49 6894-137
E-Mail:  k.klauck@kkh-geriatrie-igb.de

Postalische Kontaktaufnahme
Persönlich/Vertraulich
Versicherung und Allgemeine Organisation
Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH
Gesundheitspark, Klaus-Tussing-Str. 1
66386 St. Ingbert
oder
Postfach Versicherung und Allgemeine Organisation zum Einwurf im Akuthaus

 

Meldung über das verschlüsselte Online-Formular der Klinik im Internet und Intranet
https://app.simplifyu.de/anonym/formulare/formular/ausfuellen/1062ebbc-f380-4868-ad57-d2a0347dc0ba

 

Weiterer Ansprechpartner der Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH

Extern beauftragte Ombudsstelle

Kontakt für persönliche, telefonische und schriftliche Meldungen

Name der Ombudsperson: Prof. Dr. Rebekka Popadiuk
Telefon: 0651 603490-0
E-Mail:   popadiuk@pzlegal.de
Postweg:
PZ Legal Partnerschaft mbB
RA’in Prof. Dr. Rebekka Popadiuk
Metternichstr. 29A
54292 Trier

B. Externe Behördliche Meldestelle

Als Möglichkeit zur Nutzung einer behördlichen externen Meldestelle steht Ihnen die Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zur Verfügung:
– online  Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz 
– Kontaktaufnahme per E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

Wir bestärken unsere Beschäftigten, die internen Meldewege unserer Klinik zu wählen.

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